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77815 Bühl, Baden
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Der Präsident des Landgerichts Baden-Baden hat mit Urkunde vom 23.06.1997 Frau Theresia Winter nach Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz i.V. mit § 1 der 5. AVO Rechtsberatungsgesetz die Erlaubnis zum Betrieb eines Inkassobüros erteilt. Damit ist sie berechtigt zur Einziehung fremder Forderungen, sowohl im In- und Ausland, zum geschäftsmäßigen Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung, zur beratenden Tätigkeit hinsichtlich der Einziehung, zur Einholung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis, zur Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Rodenbacher Chaussee 6
63457 Hanau
06181 / 90601002
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Wachsende Außenstände und die hohe Zahl von Firmen-Pleiten sorgen dafür, dass unsere Kontroll- und Überwachungsdienste zunehmend in Anspruch genommen werden. Als Auftraggeber erfahren Sie frühzeitig, ob der Kunde im Schuldnerverzeichnis mit einer eidesstattlichen Versicherung oder gar mit einem Haftbefehl vermerkt ist. Im Vergleich zu betriebseigenen Mahnabteilungen verweisen wir auf eine deutlich höhere Erfolgsquote bei vergleichsweise niedrigen Kosten. PROINKASSO entlastet Sie professionell und wirkungsvoll in einem Bereich, der von unternehmerischer Seite nur schwierig zu bewerkstelligen ist.
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91054 Erlangen
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Nach erteiltem Auftrag, dessen Eingang bestätigt wird, nehmen wir die Inkassotätigkeit auf, wie nachfolgend beschrieben: Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner mit bis zu zwei Nachfristsetzungen unter besonderer Herausstellung der bei einer Nichtzahlung drohenden Rechtsverfolgungs-Maßnahmen und unterstützendes Telefoninkasso, Einholen einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Anschriftenermittlung durch Anfrage bei den Meldebehörden (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, ggf. Handelsregister), Abschluß von angemessenen Ratenzahlungsvereinbarungen und Zahlungsüberwachung, die Schuldnerzahlungen werden auf einem Treuhandkonto vereinnahmt, Abrechnung und Überweisung der eingezogenen Forderung.


